Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Aufzugsgesetz 1998
Allgemeines zum Gesetz
Paragrafen des Gesetzes
001 Geltungsbereich
002 Begriffsbestimmungen
003 Technische Anforderungen
004 Errichtung von Aufzügen
005 Erledigung der Anzeige oder des Bewilligungsantr..
006 Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verf...
007 Benützung von Aufzügen
008 Regelmäßige Überprüfung
009 Außerordentliche Überprüfung
010 Betriebseinstellung und Sperre von Aufzügen
011 Aufzugsbuch
012 Aufzugsbetreuung
013 Aufzugsprüfer
014 Übertragung der Verantwortlichkeit
015 Strafbestimmungen
016 Übergangsbestimmungen
017 Fahrtreppen und Fahrsteige
018 Behörden, Zuständigkeit
019 Schlußbestimmungen
Aufzugsverordnung 2010
Bauordnung 1994
Bautechnikgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2013
Betriebstypenverordnung 2016
Einheitssatz-Verordnung 2011
Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsverordnung 2006
Gasverordnung
Grenzwertverordnung
Grundverkehrs-Freigebieteverordnung 1994
Grundverkehrsgesetz 1994
Heizkessel-Verordnung
Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Klimaanlagenverordnung
Landesraumordnungsprogramm 2017 (VO)
Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002
Notifikationsgesetz 2017
Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
Raumordnungsgesetz 1994
Unterbringungs-Sicherstellungsgesetz
Unterbringungs-Sicherstellungsverordnung
Unterbringungs-SicherstellungsVO f. Katastrophenf.
Vorbehaltsgebiete-Verordnung
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
So können Sie die Baurechtsdatenbank nutzen:
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Wahl des Bundeslandes:

Links oben können Sie das Bundesland auswählen, dessen baurechtliche Normen Sie durchsuchen möchten. Gesetzesleiste, Volltextsuche: Links sehen Sie die Auswahl der gültigen Gesetze und Ver­ordnungen des gewählten Bundes­landes.
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Haftung: Trotz sorgfältiger Be­arbeitung unter Bei­ziehung eines baurechts­kundigen Rechts­experten kann der Be­treiber leider keine wie immer geartete Haftung für tatsächliche oder behauptete Folgen aus der Verwendung der ge­speicherten Daten über­nehmen. Die exakte Über­einstimmung der Daten mit den offiziell verlaut­barten Gesetzes­texten wird nicht garantiert! Rechts­verbind­lich sind ausschließlich die vom zuständigen Gesetz­geber erfolgten Verlaut­barungen in der jeweils aktuellen Fassung!

Rechtsstand, Aktualisierung:


Die dargestellten Rechts­normen stellen einen Auszug aus dem aktuellen Rechts­stand per Frühjahr 2022 dar und werden jähr­lich aktualisiert. Zwischen­zeitliche Aktualisierungen sind nicht berück­sichtigt, können aber über das öster­reichische Rechts­informations­system http://www.ris.bka.gv.at abgerufen werden. Aufgrund der datenbank­mäßigen Be­arbeitung kann es gegenüber den offiziellen Verlaut­barungen zu Ab­weichungen der Darstellung kommen.


Gewerbliche Nutzung:

Die hier gespeicherten Daten stehen kostenlos zur üblichen Nutzung im Büro­betrieb zur Verfügung. Jegliche gewerbliche Nutzung, Über­nahme in eigene Daten­banken oder Weiterverarbeitung ist untersagt. Die gedruckten Gesetze und eine allfällige Genehmigung zur gewerb­lichen Nutzung erhalten Sie aus­schließlich beim zuständigen Gesetz­geber!

Alle öster­reichischen Gesetze und Rechts­normen online:

Das gesamte geltende Bundes- und Landesrecht finden Sie auf der Website des österreichischen Bundeskanzleramtes http://www.ris.bka.gv.at/